Versicherung leicht gemacht
Wir haben alles für Sie vorbereitet. Sie können die DAK- Studentenversicherung ganz einfach und innerhalb von wenigen Minuten beantragen.
Wer kann sich versichern?
Alle ausländische Studenten, die mit einem Fachstudium an einer deutschen Universität oder Hochschule beginnen, können sich über die DAK- Studentenversicherung versichern.
So kommen Sie zu Ihrer Versichertenkarte und der Bescheinigung für die Universität
Beantragen Sie die Versicherung unkompliziert online. Sie erhalten dann sofort eine Anmeldbestätigung und eine vollständig ausgefüllte Anmeldung zum ausdrucken. Jetzt müssen Sie nur noch die Anmeldung unterschreiben und zusammen mit dem Zulassungsbescheid oder der Immatrikulationsbescheinigung an folgende Adresse schicken:
Dr. Walter GmbH, Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.
Innerhalb von einem Arbeitstag nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns Ihre Versicherungsbescheinigungen zur Immatrikulation zugesandt. Und wenige Tage später erhalten Sie Ihre Versichertenkarte, Ihr Bonusheft und alle weiteren Unterlagen.
Alternativ können Sie sich die Anmeldung auch blanko als PDF-Datei herunterladen und von Hand ausfüllen.
Ab wann gilt die Versicherung?
Die Versicherung beginnt im Allgemeinen mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Was ist versichert?
Als Student haben Sie Versicherungsschutz in
- der Krankenversicherung
- der Pflegeversicherung und
- der Unfallversicherung (während des Besuchs der Hochschule
und auf den Wegen dorthin)
Die Kranken- und Pflegeversicherung sind Teil der DAK- Studentenversicherung und werden von der DAK Gesundheit als Krankenkasse durchgeführt. Die Unfallversicherung besteht automatisch über die Hochschule.
Was kostet die Versicherung?
Der Versicherungsbeitrag ist in Deutschland für alle gesetzlichen Studentenversicherungen gleich.
| DAK- Studentenversicherung Beiträge | |
| Monatsbeitrag Krankenversicherung | 64,77 € |
| Monatsbeitrag Pflegeversicherung | 11,64 € |
| Monatlicher Beitragszuschlag für kinderlose Studierende ab dem 24. Lebensjahr | 1,49 € |
Wie bezahlt man?
Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Lastschriftverfahren von einem deutschen Konto. Der Beitrag wird monatlich bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Die Abbuchung des ersten Monatsbeitrages erfolgt kurz nach Versicherungsbeginn.
Wie viel darf ich neben dem Studium hinzuverdienen?
Als ordentlicher Studierender können Sie neben Ihrem Studium auch eine Beschäftigung ausüben. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung
- nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird oder
- auf nicht mehr als 2 Monate befristet ist oder
- lediglich auf die Semesterferien begrenzt ist.
Werden diese Grenzen überschritten, gelten Sie nicht mehr als Student, sondern als Beschäftigter. Dadurch werden Sie sozialversicherungspflichtig und es können Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis auftreten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen.


